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Eine Branche - Eine Lösung - MiFID!

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Aktuelle Marktsituation

Die Kommunikation mit Kunden hat sich in den vergangenen Monaten maßgeblich verändert und Präsenztermine können oftmals nicht mehr in der gleichen Form durchgeführt werden wie früher.
Telefon- und Videoberatung musste sich daher auch in Organisationen etablieren, die in der Vergangenheit hauptsächlich auf persönliche Beratung gesetzt haben.
Heute ist es praktisch unmöglich Finanzdienstleistungen, ohne die Zuhilfenahme von Telefon oder einer Videoberatungslösung zu erbringen und die Erwartungshaltung der Kunden und Klienten hat sich dahingehend maßgeblich verändert. Längst wird vom Berater erwartet, dass er in der Lage ist seine Leistungen virtuell in gleicher Weise professionell zu erbringen.

Den Umgang mit dem Thema digitale Beratung hat der Wirtschaftsprüfer im Rahmen seiner Redepflicht zu dokumentieren und entsprechend an die BaFin zu melden.
Das Vorhalten einer rechtskonformen Aufzeichnungslösung ist daher im Rahmen der Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung eines KWG Instituts, bzw. eines Einzelvermittlers unumgänglich. Dieser muss eine wirksame Aufsicht und Kontrolle der Strategien und Verfahren vorhalten. Es ist inzwischen kaum mehr möglich den Kontrollinstanzen glaubhaft zu vermitteln, dass auf digitale Beratung gänzlich verzichtet wird und von der BaFin zugestandene Ausnahmeregelungen während Corona sind ausgelaufen. Das Vorhalten einer geeigneten Taping-Lösung ist daher mehr denn je geboten.

Unser Anspruch : Branchenstandard

34f Vermittler

Im § 18a der FinVermV-E ist die Aufzeichnung von telefonischer Beratung (Taping) für 34f Vermittler geregelt. Die Vorschrift gilt für Videoberatung analog.

Die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde am 20. September 2019 vom Bundesrat verabschiedet und trat nach einer zehnmonatiger Übergangsfrist am 1. August 2020 in Kraft. Erwartungsgemäß ist das Taping also auch Pflicht für alle 34f Vermittler. Die Aufzeichnungen gemäß FinVermV müssen zehn Jahre vorgehalten werden.
Zeitgemäßes, rechtssicheres Taping muss dabei weder mit erheblichen Kosten verbunden sein, noch ist dafür die Einrichtung einer besonderen Hardware oder Software erforderlich. Die Aufzeichnung Ihrer Beratungsgespräche funktioniert ortsunabhängig, ganz egal ob Sie von einem Festnetzanschluss oder mit Ihrem Handy telefonieren. Ob für größere 34f Organisationen mit angestellten Vermittlern oder Einzelkämpfer, mit dem MiFID-Recorder gelingt es Ihnen die verpflichtende Aufzeichnung Ihrer telefonischen Beratungsgespräche mühelos in Ihre Prozesse und Ihren beruflichen Alltag einzubinden.

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Maklerpools

Als Maklerpool oder Maklerservice sind Sie der erste Ansprechpartner für Ihre Vermittler, wenn es um die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Softwarelösungen geht. Auch wenn es um die rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungen und eine DSGVO konforme Videoberatungslösung geht werden sich die Partner vertrauensvoll an ihren Pool wenden.

Ihre Partner wünschen sich von Ihnen eine einfache, kostengünstige und kompromisslos rechtssichere Lösung und möchten gerne auch diesen Service „aus einer Hand“, nämlich der Hand der sie vertrauen, beziehen.

Der MiFID-Recorder bietet maßgeschneiderte Großkundenlösungen. Gerne gestalten wir mit Ihnen gemeinsam individuelle Produktpakete, die perfekt auf Ihre Partner und deren Anforderungen zugeschnitten sind.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit den MiFID-Recorder mit Hilfe der bereitgestellten API an Ihre Bestandssysteme anzubinden. Dies erlaubt beispielsweise den direkten Zugriff aus der bestehenden Oberfläche, den Aufruf der Recordings aus einem CRM System oder die Integration in Ihre Abrechnungsprozesse.
Geben Sie dem MiFID-Recorder Ihren eigenen Namen, passen ihn an Ihr eigenes Firmendesign an und machen sie den MiFID-Recorder so zu Ihrer Lösung.

Haftungsdächer

Als Haftungsdach sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Vermittler ihre telefonischen Beratungsgespräche ordnungsgemäß aufzeichnen und werden diesbezüglich auch von den Kontrollinstanzen zur Rechenschaft gezogen. Die Geschäftsleitung steht dementsprechend in der Haftung, wenn es um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften geht.
Daher empfiehlt sich eine professionelle Aufzeichnungslösung und eine rechtssichere Videoberatung, die unter der Hoheit des Haftungsdaches zentral administriert und auf einfachem Wege allen Beratern zugänglich gemacht wird.

Sie entscheiden dabei welche Rechte Sie innerhalb der MiFID-Recorder Weboberfläche Ihren Vermittlern zugestehen wollen und ob auf die aufgezeichneten Gespräche jeder Einzelne oder nur der Administrator zugreifen darf. Egal welche Konfiguration Sie wählen, der Prozess ist in jedem Fall rechtssicher und MiFID II konform.

Die vom System generierten Statistiken dienen Ihnen gleichzeitig als Kontrollinstrument, ob im erforderlichen Umfang aufgezeichnet wurde oder beispielsweise Ihrem Wirtschaftsprüfer gegenüber als Nachweis dafür, dass in Ihrem Haus dem Thema Taping die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt wird.

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Banken

Insbesondere bei Banken und Kreditinstituten ist die umfängliche Zertifizierung und EBA Konformität einer Aufzeichnungs- und Videoberatungslösung von größter Bedeutung. Die vorgeschriebene interne Überprüfung des Auslagerungspartners erlaubt hier keine Kompromisse.
Da es sich beim Taping um eine prüfungspflichtige, wesentliche Auslagerung handelt, ist ein solider Auslagerungsvertrag die Grundlage für die Nutzung, bzw. Implementierung eines Systems.
Gleichzeitig legen die internen Revisionsabteilungen großen Wert auf eine Zertifizierung der Revisionssicherheit der Speicherlösung und des Rechenzentrums, in dem die eingesetzte Hardware gehostet wird. Der Betrieb der technischen Infrastruktur in Deutschland ist alternativlos.
Zusätzlich wird regelmäßig die Bescheinigung der MiFID II Konformität durch eine unabhängige Instanz, beispielsweise eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gefordert.
All das bietet der MiFID-Recorder. Bei der Entwicklung der Lösung wurden nicht nur die technischen, sondern insbesondere auch die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen geschaffen, um auch in großen Organisationen von allen zuständigen Instanzen freigegeben werden zu können.
So versorgt die MiFID-Recorder GmbH heute diverse Landesbanken, Sparkassen, Privatbanken und Genossenschaftsbanken mit auslagerungssicheren Aufzeichnungslösungen, die jederzeit völlig unproblematisch parallel zur vorhandenen IT-Infrastruktur betrieben werden können.

Gerne demonstrieren wir Ihnen, dass der MiFID-Recorder auch für Sie die perfekte Lösung ist!

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unter 089 / 189 279 269, info@mifid-recorder.com oder dem Kontaktformular

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