DIE ZERTIFIZIERTE TeleFOn RECORDER LÖSUNG
VOM MARKTFÜHRER FÜR VIRTUELLES TAPING
Unsere Taping Lösung eignet sich hervorragend
für Finanzberater, die auch von zu Hause aus arbeiten.
Der MiFID-Recorder ist sofort für Sie verfügbar!
MiFID II Telefonaufzeichnung und FinVermV konformes Taping
Der MiFID-Recorder ist die einfache, kostengünstige und zertifizierte Taping Lösung gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Demnach sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit BaFin Lizenz nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet telefonische oder per Video geführte Beratungsgespräche, sowie die damit in Verbindung stehende elektronische Kommunikation aufzuzeichnen und revisionssicher zu speichern. Im Rahmen der deutschen Umsetzung der Richtlinie findet sich diese Aufzeichnungspflicht in § 83 Abs. 3 WpHG wieder.
Gemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO), sogenannte 34f Vermittler, zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Beratungsgespräche, sowie der weiteren elektronischen Kommunikation, verpflichtet.
Sowohl die Beachtung der Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID II bzw. WpHG, als auch das Taping im Rahmen der FinVermV sind Bestandteile der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer des jeweiligen Unternehmens.
Während die MiFID II bzw. WpHG Aufzeichnungspflicht eine Speicherdauer von 5 Jahren vorsieht, müssen die im Rahmen des FinVermV Tapings erstellten Aufzeichnungen sogar 10 Jahre aufbewahrt werden.
Sie beraten Ihre Kunden telefonisch, mal vom Festnetz aus, mal mit dem Handy? Der MiFID-Recorder ermöglicht die rechtssichere Aufzeichnung und Speicherung Ihrer Telefongespräche! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vom Festnetz oder mit Ihrem Handy telefonieren, der MiFID-Recorder steht Ihnen immer und überall zur Verfügung.
Sie führen Ihre Beratungsgespräche mittels Videotelefonie durch? Über ein Videokonferenz-Modul ist der MiFID-Recorder in der Lage Videoberatung rechtskonform aufzuzeichnen! Die Videoazeichnungen werden automatisch komprimiert und gemäß den MiFID II und FinVermV sicher gespeichert.
Ihr Beratungsprozess beinhaltet auch eine E-Mail Kommunikation oder Dokumente? Nutzen Sie das Modul zur revisionssichern Speicherung von Daten, um alle relevanten Bestandteile Ihrer Kommunikation mit dem Kunden in Verbindung mit einer Audio- oder Videodatei zu speichern.
Der MiFID-Recorder
in der Praxis
Einfach erklärt in 45 Sekunden.
Wie funktioniert die Telefonaufzeichnung?
Beim Aufzeichnungsprozess kann der Kunde die jeweils für ihn passende Aufzeichnungsvariante auswählen. Für die Aktivierung der Aufzeichnung genügt stets die Anwahl der bereitgestellten MiFID-Recorder Rufnummer mit einem freigeschalteten Endgerät. Alternativ können auch PIN Nummern vergeben werden, um ein noch unabhängigeres und flexibleres Arbeiten zu ermöglichen.
Spontaner Bedarf
Der Berater telefoniert mit einem Kunden und stellt fest, dass Aufzeichnungsbedarf besteht. Der Berater aktiviert den MiFID-Recorder über die „Dreierkonferenz“ und die Aufzeichnung wird gestartet.
Generelle / Selektive Aufzeichnung bei ausgehenden Anrufen
Der Berater weiß bereits im Vorfeld, dass das gesamte Telefongespräch aufgezeichnet werden soll und ruft den Kunden direkt über die MiFID-Recorder Einwahlnummer an.
Oder der Berater möchte, dass das Telefongespräch nur teilweise aufgezeichnet wird und kann die Aufzeichnung im Laufe des Gesprächs mit der #- Taste aktivieren und deaktivieren.
Generelle Aufzeichnung bei eingehenden Anrufen
Der Berater kommuniziert an seine Kunden eine Rufnummer, bei der alle eingehenden Anrufe generell an den MiFID-Recorder weitergeleitet und somit direkt aufgezeichnet werden.
Aufzeichnung per App
Der Berater kann der App den Zugriff auf die Kontakte des Adressbuches des Smartphones gewähren, sodass aufzeichnungsrelevante Beratungsgespräche so bequem wie ein gewöhnliches Telefonat initiiert und geführt werden können.
Vorteile der MiFID-Recorder Telefonaufzeichnung
MiFID II und FinVermV Aufzeichnungspflicht
Die MiFID II Richtlinie stellt das regulatorische Rahmenwerk für Wertpapierdienstleistungen in Europa dar und beeinflusst die Arbeitsweise europäischer Finanzmärkte. In Deutschland wurde die Richtlinie innerhalb des WpHG umgesetzt. Die Aufzeichnung von Telefongesprächen (sog. „Taping“) ist dabei nur eine von vielen Anforderungen, die sich aus MiFID II ergeben. Ziel der Telefonaufzeichnung ist es die Sicherheit am Markt zu erhöhen, Transparenz zu schaffen und damit den Investoren einen umfänglicheren Schutz zu bieten. Seit Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II
am 3. Januar 2018 sind Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit einer BaFin Zulassung nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zur Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche verpflichtet (WpHG Aufzeichnungspflicht).
Am 20. September 2019 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom Bundesrat verabschiedet und verpflichtet nun auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO), sogenannte 34f Vermittler, Ihre Telefongespräche ab dem 1. August 2020 aufzuzeichnen und rechtskonform zu speichern.
Eine MiFID II und FinVermV konforme Telefonaufzeichnung muss unter Anderem den folgenden Vorgaben entsprechen:
- Aufzeichnung der Gespräche „on demand“ oder „automatisch“
- Speicherung für 5 Jahre gemäß MiFID II (mindestens 10 Jahre gemäß FinVermV)
- Revisionssichere Datenspeicherung
- Schutz der Aufzeichnungen vor Manipulation
- Nachvollziehbarkeit nachträglicher Änderungen auch bei getroffenen Sicherheitsmaßnahmen
- Einfaches Wiederfinden und mühelose Zuordnung von Aufzeichnungen aus den Geschäftsräumen des Vermittlers
- Kurzfristige Bereitstellung der Aufzeichnungen für Kunden und Behörden auf Anfrage
Rechtlicher und administrativer Rahmen

Bestätigung der MiFID II und FinVermV Konformität
Wir haben eine renommierte und auf den Finanzsektor spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den MiFID-Recorder und in diesem Zusammenhang alle Prozesse, die verwendete Hardware sowie das Vertragswerk hinsichtlich MiFID II und FinVermV Konformität zu überprüfen. Dieser unabhängige Prüfbericht ist ein wichtiger Baustein der Lösung und die Grundlage für eine problemlose Freigabe durch alle verantwortlichen Instanzen einer Organisation.
Wesentliche Auslagerung
Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung des Tapings mit dem MiFID-Recorder handelt es sich gemäß ESMA um eine sogenannte wesentliche Auslagerung. Daher müssen unter anderem Informations- und Prüfungsrechte der Behörden gegenüber dem Dienstleistungsunternehmen vertraglich geregelt werden. Die Vertragsgestaltung des MiFID-Recorders orientiert sich an den EBA Leitlinien zur Auslagerung und schafft die Basis für ein effizientes Auslagerungscontrolling.
Kunden, die uns vertrauen
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