Aufzeichnungspflicht von Telefonaten bald auch für 34f Vermittler

Aufzeichnungspflicht von Telefonaten bald auch für 34f Vermittler

Seit Anfang 2018 unterliegen Banken und andere Finanzdienstleister den neuen Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), welche die Transparenz der Finanzmärkte erhöhen und den Anlegerschutz verbessern soll. Nun liegt seit kurzem den Branchenverbänden der erste Referentenentwurf der neuen Verordnung für freie Vermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34f GewO vor. Die überarbeitete FinVermV regelt neben der Provisionierung der Beratungsleistung, welche neuen Vorschriften die 34f-Vermittler beachten müssen. Diese arbeiten noch immer nach den alten Vorschriften, weil die Regierung es bisher versäumte, die FinVermV rechtzeitig zu überarbeiten. Das wird sich bald ändern.

Basis der FinVermV Novelle bilden die Regelungen der EU-Finanzmarktrichtlinien nach MiFID II, die die Aufklärungspflichten für unter Aufsicht der BaFin stehenden Vermittler von Finanzdienstleistungen regeln. Gemäß den neuen Vorgaben der MiFID II Telefongespräche und elektronische Kommunikation, die die Beratung und Auftragserteilung betreffen, aufgezeichnet und für fünf Jahre aufbewahrt werden. So soll zum Beispiel dokumentiert werden, ob und wie der Kunde über Chancen und Risiken des empfohlenen Geschäfts beziehungsweise über die Eigenschaften der empfohlenen Finanzinstrumente informiert wurde. Zielsetzung ist das Aufdecken und Unterbinden unlauterer Verhaltensweisen von Finanzdienstleistern. Außerdem wird der Vermittler dazu verpflichtet, die Aufzeichnungen vor Unbefugten zu schützen sowie gegen nachträgliche Fälschung und Missbrauch zu sichern.

Die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefonaten wird mit Inkrafttreten des Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetzes also auch Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f betreffen. Die Umsetzung dieser Verordnung dürfte allerdings vielen Vermittlern schwerfallen, da sie anders als Finanzinstitute wie Banken und Sparkassen nicht über die technischen Möglichkeiten einer modernen Kundenhotline verfügen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Übergangsfristen zur Umsetzung geben wird.

Der MiFID-Recorder bietet kostengünstig eine professionelle und vor allem schnelle und einfach zu benutzende Recording Lösung gemäß den MiFID II Vorschriften. Die flexible Technologie basiert auf einer hochmodernen IP Telefonie Lösung und benötigt weder der Installation von extra Hard- oder Software und ermöglicht eine flexible, ortsunabhängige Nutzung. Eine hoch moderne, georedundant abgesicherte und zertifizierte Hardware Infrastruktur garantiert die Datenspeicherung nach MiFID II Richtlinien.