MiFID II und FinVermV konformes Taping im Home-Office

MiFID II und FinVermV konformes Taping im Home-Office

In Zeiten der Corona-Krise gewinnt Home-Office immer mehr an Bedeutung und auch Arbeitgeber für die dieses Modell bislang keine Option war, geben ihren Mitarbeitern die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten, um sie bestmöglich zu schützen und den Geschäftsbetrieb ökonomisch aufrecht zu erhalten. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur stellt nun Unternehmen branchenabhängig vor eine Reihe von anspruchsvollen Herausforderungen, die zeitnah und unbürokratisch gelöst werden müssen.

Eine Berufsgruppe, die aufgrund der augenblicklichen Situation und auf nicht absehbare Zeit ihre Tätigkeit ins Home-Office verlagern muss, sind Bank- und Finanzberater. Persönliche Beratungstermine werden immer weniger, der Publikumsverkehr wird sehr eingeschränkt oder gar eingestellt und die telefonische Beratung von Kunden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund ist es erforderlich den im Home-Office arbeitenden Bank- und Finanzberatern die Möglichkeit zu geben die vorhandene Telefoninfrastruktur oder das genutzte Mobiltelefon rechtsicher und entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben zu nutzen. Denn alle Banken, Haftungsdächer sowie Vermögensverwalter bzw. deren Mitarbeiter sind verpflichtet ihre telefonischen Beratungsgespräche aufzuzeichnen und rechtssicher zu speichern. Dies gilt gemäß MiFID II Richtlinie seit 2018 für alle Vermittler, die für ein Haus mit BAFiN Lizenz nach §32 KWG tätig sind. Ab 1. August dieses Jahres sind gemäß FinVermV zusätzlich auch noch die sogenannten 34f Vermittler zum Taping verpflichtet.

Die Herausforderung besteht nun darin, den Mitarbeitern im Home-Office unmittelbar eine Lösung anzubieten, um die Beratungsgespräche rechtskonform aufzuzeichnen. Das muss unabhängig vom verwendeten Telefon und ohne die Anschaffung oder Installation zusätzlicher Komponenten möglich sein. Diese Voraussetzungen erfüllt der MiFID-Recorder und eignet sich somit ideal für die rechtssichere Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen gemäß MiFID II und FinVermV im Home-Office. Ein großer Vorteil gerade in der momentanen Situation besteht darin, dass der MiFID-Recorder unmittelbar zur Verfügung steht und auch große Organisationen problemlos und ohne Vorlaufzeit damit ausgestattet werden können. Ein aktueller Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers attestiert dem System uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität. Somit kann eine im Zweifel zeitaufwändige Überprüfung des Prozesses im Hinblick auf die Einhaltung der relevanten Vorschriften durch den Kunden entfallen und das Taping kann sehr schnell, absolut rechtssicher und DSGVO konform in Betrieb genommen werden.

Der MiFID-Recorder wendet sich insbesondere an Banken, Maklerpools, Haftungsdächer und Vertriebe, die ihren Vermittlern eine kostengünstige, uneingeschränkt gesetzeskonforme Lösung anbieten möchten, die flexibel und barrierefrei in den Beratungsprozess eingebunden werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei die MiFID-Recorder App, mit der das Taping und vor Allem die Zuordnung der Sprachaufzeichnungen denkbar einfach möglich ist.

Thomas Jasper, Geschäftsführer der MiFID-Recorder GmbH sagt dazu:
„Wir sind angetreten um den Beweis zu erbringen, das professionelles Taping komplett virtuell dargestellt werden kann und jederzeit, von überall und mit jedem Telefon in gleicher Weise einfach und dennoch kompromisslos rechtssicher möglich sein muss.
Das Thema Home-Office, also die Ausrichtung auf heterogene Infrastruktur, die einfache Skalierbarkeit auch für sehr große Organisationen sowie die Bereitstellung des Dienstes in kürzester Zeit hatten wir dabei von Anfang an im Fokus. So können wir dazu beitragen, dass unsere Kunden auch in diesen schwierigen Zeiten den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten können. Gerade bei Marktteilnehmern, die in der Vergangenheit die telefonische Beratung aufgrund der Aufzeichnungspflicht ganz ausgeschlossen haben, muss jetzt ein Umdenken stattfinden.“