Telefongespräche aufzeichnen / aufnehmen

Sie sind auf der Suche nach einer gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zertifizierten Taping Lösung, um Ihre Telefongespräche aufzuzeichnen? Der MiFID-Recorder ermöglicht Ihnen ein einfaches und transparentes Aufnehmen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr Details zu den Funktionsweisen des Tapings und für wen der MiFID-Recorder die perfekte Lösung ist.

Warum muss man ein Anruf aufnehmen?

Die Aufzeichnungspflicht „Taping“ bietet für Dienstleister und Kunden eine erhebliche zusätzliche Sicherheit und dient dazu die Position der Verbraucher zu stärken. Finanzdienstleister müssen die Inhalte der Beratungsgespräche dokumentieren, um festzuhalten wie der Kunde beispielsweise über die Chancen und Risiken des empfohlenen Geschäfts beziehungsweise über die Eigenschaften der empfohlenen Finanzinstrumente informiert wurde. Im Streitfall können die Dokumentationen zur Schlichtung herangezogen werden.

Wie kann man ein Telefongespräch über das Festnetztelefon mitschneiden?

Mit dem MiFID Recorder werden Ihre Telefonate gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID II einfach und kostengünstig aufgezeichnet. Neben einer vollständigen Aufzeichnung der Gespräche besteht außerdem die Möglichkeit bei einem laufenden Gespräch das Recording spontan zu starten.

Wie kann man ein Telefongespräch mit der MiFID-Recorder App aufnehmen?

Um ein Telefonat mit der MiFID-Recorder App aufzuzeichnen, öffnen Sie diese auf Ihrem Smartphone oder Tablet und wählen Sie die Rufnummer Ihres Kunden aus dem Telefonbuch aus bzw. geben Sie diese über das Zahlenfeld ein. Nun müssen Sie nur noch eine Aufzeichnungsart wählen und Ihr Telefonat wird aufgezeichnet.

Wie kann man mit dem iPhone ein Telefonat aufzeichnen?

Sie besitzen ein iPhone und fragen sich, wie Sie damit Beratungsgespräch mit Ihrem Kunden aufzeichnen können? Der MiFID Recorder bietet hierfür zwei Varianten an. Zum einen kann mit Hilfe von Einwahlnummern, der MiFID Recorder angerufen und zum Gespräch hinzugefügt werden. Zum anderen kann über die MiFID App der Recorder gestartet und das Telefonat aufgezeichnet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es um ein Telefongespräch aufzunehmen?

Aufnehmen direkt mit dem Smartphone

Die meisten Smartphones haben eine integrierte Funktion zum Aufnehmen von Anrufen. Überprüfen Sie die Einstellungen Ihres Geräts, um sicherzustellen, dass diese Funktion aktiviert ist.

Aufnahme-App

Es gibt viele Anwendungen im App Store oder auf Google Play, die speziell für das Aufnehmen von Telefongesprächen entwickelt wurden. Die sogenannten mitschnitt Apps müssen auf dem Smartphone installiert werden, bevor Sie damit Telefonate aufnehmen können. Beispiele für mitschnitt apps sind unteranderem der Automatic Call Recorder, der Call Recorder – ACE, der Cube Call Recorder oder der MiFID Recorder.

Externe Geräte

Neben mitschnitt Apps gibt auch externe Geräte, die für das Anrufe aufzeichnen entwickelt wurden. Diese Geräte müssen an das Telefon angeschlossen werden, bevor Sie damit Anrufe aufnehmen können.

Bitte beachten Sie die Rechtslage. Das Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Zustimmung aller beteiligten Parteien ist in vielen Ländern illegal. Überprüfen Sie die Gesetze in Ihrem Standort, bevor Sie ein Gespräch aufnehmen, damit sie keine Straftat begehen.

Wer ist erlaubt Telefongespräche aufzunehmen?

Es ist gang und gäbe. In vielen Lebensbereichen werden Sie vor einem Gespräch am Telefon informiert, dass das Gespräch mitgeschnitten wird. Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Diese Vorschrift schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Dabei ist es nicht nur verboten, ein Telefonat aufzuzeichnen. Strafbar machen Sie sich auch, wenn Sie diese Aufnahme öffentlich verbreiten. Achtung! Hier geht es nicht nur um Telefongespräche. Belauschen Sie beispielsweise einen Kollegen und zeichnen dessen Gespräch mit dem Handy auf, wird sich ebenfalls der Staatsanwalt dafür interessieren. Doch was für Gesetzen für die Anrufaufzeichnung gibt es und wann sind Aufnahmen von Anrufen erlaubt?

Gesetzlich erlaubt

In Ausnahmefällen können gesetzliche Erlaubnisnormen das Aufzeichnen von Telefonaten gestatten. Ein Beispiel ist das landesrechtlich zulässige Mitschneiden von Notrufen über die Nummer 110 und 112. Auch im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen dürfen die zuständigen Behörden Gespräche überwachen und aufzeichnen. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch und setzen den Verdacht einer schweren Straftat voraus.

Einwilligung nötig

In anderen Fällen, in denen es sich nicht um Notfälle oder Straftaten handelt, bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung sind vielfältig. Zunächst muss die Einwilligung vor der Aufzeichnung eingeholt werden. Eigentlich muss sie vom Gesprächspartner schriftlich erklärt werden. In der Praxis wird aber meist bei rein telefonischer Kontaktaufnahme eine mündliche Einwilligung oder die Eingabe über die Telefontastatur als ausreichend angesehen. Der Gesprächspartner muss weiter über Art und Weise der Datenverarbeitung aufgeklärt werden und seine Einwilligung freiwillig abgeben.

Wer muss ein Telefonat aufzeichnen?

Ob jemand verpflichtet ist, Telefongespräche aufzuzeichnen, hängt von den Gesetzen und Regulierungen des jeweiligen Landes ab. In Deutschland müssen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bestimmte Unternehmen Telefongespräche aufzeichnen:

  1. Finanzdienstleister: Seit der aktualisierten FinVermV sind neben Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter mit BaFin Lizenz nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet telefonische oder per Video geführte Beratungsgespräche aufzuzeichnen und revisionssicher für 5 bzw. 10 Jahre zu speichern.
  2. Kundenservice: Unternehmen, die einen Kundenservice anbieten, können verpflichtet sein, Telefongespräche aufzuzeichnen, um ihre Leistungen zu verbessern und Kundenbeschwerden effektiv zu bearbeiten.
  3. Regulierte Branchen: In einigen regulierten Branchen, wie z.B. der Telekommunikation, können bestimmte Telefongespräche aufgezeichnet werden müssen, um geltende regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Aufzeichnen von Telefongesprächen auch den Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die aufgezeichneten Daten dürfen nur für die festgelegten Zwecke verwendet werden und müssen sicher aufbewahrt werden. Verstöße gegen die geltenden Gesetze und Regulierungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Mit dem MiFID Recorder sind Sie, was die Aufbewahrung betrifft auf der sicheren Seite.

Weitere Fragen

Wann ist das Aufzeichnen eines Telefongesprächs mit der MiFID-Recorder App sinnvoll?

Sie sind unterwegs und haben ein Telefongespräch mit Aufzeichnungsbedarf zu führen? Dank der MiFID-Recorder App können Sie von überall Kundenanrufe zu jeder Zeit unkompliziert und sicher aufnehmen. Auch für die Arbeit im Büro stellt die App einen Mehrwert da. Durch sie können Telefongespräche noch einfacher und schneller aufgezeichnet werden.

Wie kann ein laufender Anruf mit der MiFID-Recorder App aufgezeichnet werden?

Wenn Sie bei einem laufenden Telefonat mit einem Kunden feststellen, dass Aufzeichnungsbedarf besteht, können sie den MiFID-Recorder ganz einfach über die App zu Ihrem laufenden Gespräch hinzufügen. Mit der Aufzeichnungsvariante „Spontaner Bedarf“ können Sie mittels „Dreierkonferenz“ mit dem MiFID-Recorder Ihr Gespräch aufzeichnen.

Können Festnetz- und Handytelefonate aufgezeichnet werden?

Mit dem MiFID-Recorder können sowohl Telefonate im Festnetz wie auch im Mobilnetz aufgezeichnet werden. Ganz gleich bei welchem Anbieter Sie sind. Die Aufzeichnung ist an keinen Telefonanlagen Anbieter, an kein System und keinen Mobilfunkprovider gebunden.

Welche Betriebssysteme sind kompatibel um Telefonate aufzuzeichnen?

Der MiFID Recorder ist an keine Infrastruktur gebunden. Egal ob Sie ein iPhone, Android Handy oder Tablet mit iOs benutzen, der MiFID-Recorder funktioniert immer.

Wollen sie auch Telefongespräche aufzeichnen?

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unter 089 / 189 279 269, info@mifid-recorder.com oder dem Kontaktformular.

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