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Aufzeichnung in Microsoft Teams gemäß MiFID II und FinVermV Standards!

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Aufzeichnungspflicht gilt auch bei Videoberatung zum Beispiel über Microsoft Teams

Microsoft Teams hat sich als eine der führenden Lösungen auch für Videotelefonie, Videoberatung und die Virtualisierung von Kommunikation, Geschäftsprozessen und Zusammenarbeit etabliert. Auch im Finanzdienstleistungsumfeld ist die Akzeptanz der Lösung beeindruckend und virtuelle Beratungen mit Hilfe von Teams sind inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil im Arbeitsalltag vieler Organisationen und Einzelvermittler.

Da es mit Microsoft Teams nicht möglich ist, Beratungen gemäß der in der EU geltenden Vorschriften zu speichern, bietet der MiFID-Recorder hier eine entsprechende Erweiterung. Mit dem MiFID-Recorder ist es möglich, sehr einfach eine Verknüpfung zwischen MS Teams und der Archivierungslösung herzustellen und Beratungsgespräche bei Bedarf MiFID II und FinVermV konform aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen können dann jederzeit, wie auch die aufgezeichneten Telefonberatungen, über die Admin-Oberfläche des MiFID-Recorders abgerufen werden.

MiFID-Recorder GmbH bietet als offizieller Microsoft Partner auslagerungskonforme Aufzeichnung und Archivierung

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzer mit einer Einzel- oder einer Unternehmenslizenz arbeitet. Wurde die Verknüpfung einmal hergestellt, so funktioniert die Archivierung künftig automatisch. Die Speicherung erfolgt wie auch bei den Telefongesprächen auf einer dedizierten, von KPMG zertifizierten und von der MiFID-Recorder GmbH in einem hoch sicheren Rechenzentrum in Deutschland betriebenen Speicherinfrastruktur.

Als Microsoft Partner bietet die MiFID-Recorder GmbH eine akkreditierte, DSGVO konforme Aufzeichnungslösung, der vom Wirtschaftsprüfer durch eine Zertifizierung gemäß IDW PS 880 für Softwareprodukte, uneingeschränkte MiFID II und FinVermV Konformität attestiert wird. Damit ist die Voraussetzung für eine rechtssichere Auslagerung von Aufzeichnung und Archivierung geschaffen.

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Wir haben die Lösung für Einzel- und Unternehmenslizenzen

Auf den Punkt gebracht:

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union. Für Beratungen im Finanzdienstleistungsumfeld bedeutet das, dass gemäß der geltenden EU Vorschriften Beratungen über Telefon oder Video DSGVO konform gespeichert werden müssen.

Da Microsoft Teams eine der führenden Lösungen für Videoberatung und virtuelle Kommunikation ist, die auch im Finanzsektor weit verbreitet ist, bietet die MiFID-Recorder GmbH eine Microsoft Teams Erweiterung an, mit der Beratungsgespräche über MS Teams DSGVO konform aufgezeichnet werden können.

Die zunehmende Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse zusammen mit der Pflicht zur rechtsicheren Aufzeichnung stellt Finanzanlagenvermittler, Banken, Haftungsdächer und Vermögensverwalter vor neue Herausforderungen. Microsoft Teams hat sich auch im Finanzsektor als beliebtes Tool für die Videokommunikation etabliert. Um auch über Microsoft Teams geführte Beratungsgespräche rechtssicher aufzuzeichnen, bedarf es einer entsprechenden technischen Lösung, wie den MiFID-Recorder.
Der MiFID-Recorder ermöglich eine DSGVO, MiFID II und FinVermV konforme, rechtssichere Aufzeichnung von MS Teams Gesprächen.

Mit dem MiFID-Recorder, bietet die MiFID-Recorder GmbH eine einfache, sichere und kostengünstige Lösung für die rechtskonforme Aufzeichnung von Telefon- und Videoberatung, über Microsoft Teams an. Die Aufzeichnung mit dem MiFID-Recorder wurde von einem Wirtschaftsprüfer attestiert und ist gemäß den geltenden Vorschriften im Finanzdienstleistungsumfeld (DSGVO, MiFID II und FinVermV) rechtskonform.

Bei der Implementierung einer MiFID II-konformen Aufzeichnung von über Microsoft Teams geführten Berstungsgesprächen, müssen Finanzdienstleister sicherstellen, dass die Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eingehalten werden.

Mit dem MiFID-Recorder sind Nutzer auf der sicheren Seite. Neben der MiFID II und FinVermV beachtet der MiFID-Recorder auch die geltenden Vorschriften der DSGVO. Der MiFID-Recorder bietet somit allen Finanzdienstleistern eine einfache und sichere Möglichkeit Microsoft Teams Gespräche Datenschutz konforme aufzuzeichnen.

Für Beratern, die der FinVermV unterliegen, gilt eine strenge Aufzeichnungspflicht. Die Aufzeichnungen müssen gemäß der vom Gesetzgeber festgeschriebenen Kriterien gespeichert werden. Definiert sind Kriterien wie Revisionssicherheit, Unveränderbarkeit, Speicherdauer und DSGVO-Konformität.

Der MiFID-Recorder ist die Aufzeichnungslösung für jede Beratungssituation und ermöglicht den Nutzenden insbesondere auch unterwegs und im Homeoffice eine uneingeschränkte FinVermV konforme Aufzeichnung. Da die virtuelle Beratung mit Hilfe von Microsoft Teams inzwischen ein unverzichtbarer Bestandteil im Arbeitsalltag vieler Organisationen und Einzelvermittlern ist, bietet der MiFID-Recorder eine Microsoft Teams Erweiterung an mit der auch Telefon- und Videoberatungen, die über Microsoft Teams geführt wurden, FinVermV konform aufgezeichnet werden können.

Telefonische Beratungsgespräche und Videoberatungen zwischen Kunden und Bankmitarbeitern über Mobilfunk, Internet oder Festnetz müssen gemäß der europaweiten Finanzmarktrichtlinie MiFID II aufgezeichnet werden. Das MiFID II konforme aufzeichnen mit MS Teams stellt für Banken und Vermögensverwalter eine regulatorische Herausforderung dar.

Der MiFID-Recorder ermöglicht eine sehr einfache Verknüpfung von MS Teams mit der Archivierungslösung. Beratungsgespräche über Microsoft Teams lassen sich dadurch bei Bedarf MiFID II und FinVermV konform aufzeichnen. Die Aufzeichnungen können jederzeit, über die Admin-Oberfläche des MiFID-Recorders abgerufen werden.

Unter revisionssicherer Archivierung versteht man allgemein den Schutz gespeicherter Daten vor nachträglicher Abänderung, Fälschung oder Manipulation. Dabei ist Datenspeicherung und Archivierung vor allem mit Blick auf die vielen parallel geltenden Vorschriften ein zunehmend komplexes Thema. Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt es im Finanzbereich noch die MiFID II und FinVermV zu beachten.

Diese Vorschriften gelten auch für über Microsoft Teams geführte Finanzberatungsgespräche, was Anlageberater immer öfter vor eine Herausforderung stellt.

Eine einfache und sichere Archivierungslösung bietet der MiFID Recorder. Der MiFID-Recorder lässt sich problemlos mit Microsoft Teams verknüpfen. Über Microsoft Teams geführte Gespräche können so bei Bedarf rechtskonform und revisionssicher aufgezeichnet werden.

Finanzdienstleister, wie Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen unterliegen strengen Compliance-Vorschriften. Daraus erwachsen Pflichten wie etwa die Dokumentation für MiFID II und DSVGO oder das Taping für FinVermV.

Um eine Compliance-Lücke zu vermeiden, sollten Finanzdienstleister eine intelligente Aufzeichnungs-, Archivierungs- und Analyselösung in Ihren Kommunikationsansatz integrieren.

Der MiFID-Recorder stellt solch eine Compliance Lösungen dar. Er übernimmt die Einhaltung wichtiger Compliance-Standards wie MiFID II, DSGVO, FinVermV oder PCI-DSS für das Finanzwesen. Mit dem MiFID-Recorder könne Sie Ihr Unternehmen proaktiv schützen, indem Sie finanzielle Risiken und Rufschädigung im Fall der Nichteinhaltung von Vorschriften vermeiden.

Machen Sie ihre Aufzeichnung mit Microsoft Teams MiFID II und FinVermV konform.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unter 089 / 189 279 269, info@mifid-recorder.com oder nutzen Sie unsere Kontaktformulare.

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